FEUERWEHRRECHT

Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzen daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden auf Grund eines gesetzlichen Auftrages tätig, welcher in unterschiedlichen Rechtsmaterien geregelt ist.

  • NÖ Feuerwehrgesetz 2015
  • NÖ Feuerwehrordnung
  • NÖ Katastrophenhilfegesetz
  • NÖ Alarmierungsverordnung
  • NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung
  • Dienstanweisungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
  • Unterschiedliche Richtlinien (z.B. Förderrichtlinien, Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz)