Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzen daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie werden auf Grund eines gesetzlichen Auftrages tätig, welcher in unterschiedlichen Rechtsmaterien geregelt ist.
- NÖ Feuerwehrgesetz 2015
- NÖ Feuerwehrordnung
- NÖ Katastrophenhilfegesetz
- NÖ Alarmierungsverordnung
- NÖ Feuerwehrausrüstungsverordnung
- Dienstanweisungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
- Unterschiedliche Richtlinien (z.B. Förderrichtlinien, Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz)