FEUERWEHRSTREIFE

Quelle: noe122.at

Aufbau und Organisation

Die Feuerwehrstreife ist auf Landesebene als Sonderdienst organisiert und hat eine Sollstärke von einem Kommando und 4 Gruppen. Der Sonderdienst Feuerwehrstreife verfügt derzeit über 55 Feuerwehrmitglieder.

Die Mitglieder der Feuerwehrstreife sind in allen Vierteln des Landes stationiert, um bei Einsätzen jederzeit ortskundige Mitglieder vor Ort zu haben. Der Bezirk Mistelbach gehört zur Gruppe Nord. Diese Gruppe hat Mitglieder aus dem Wein- und Waldviertel und besteht derzeit aus 12 Mitgliedern.

Mitglieder aus dem Bezirk Mistelbach sind seit der Gründung der Feuerwehrstreife im Jahr 1967 beim Sonderdienst vertreten. Derzeit sind 6 Mitglieder aus dem Bezirk Mistelbach bei der Feuerwehrstreife. Diese sind allesamt Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Mistelbach, wo auch ein Mannschaftstransportfahrzeug sowie ein Krad stationiert ist. 

Aufgaben bei Einsätzen und Übungen

Diese sind in der Dienstanweisung 5.4.2 ,,Sonderdienst Feuerwehrstreife‘‘ festgelegt.

Die NÖ Feuerwehrstreife wird neben den Aufgaben nach Pkt2 der DA 5.4.2 weiters für den ordnungs- und verkehrsdienstlichen Einsatz bei Großveranstaltungen des NÖ Landesfeuerwehrverbandes vorgesehen.

Die Feuerwehrstreife wurde 1967 gegründet. Erster Einsatz der Feuerwehrstreife waren die internationalen Leistungsbewerbe 1967. Diese fanden in Krems statt.

Allgemeines

Befugnisse

Die Befugnisse erstrecken sich nur auf Feuerwehrmitglieder.

Alle Feuerwehrmitglieder haben den Anordnungen der Mitglieder der Feuerwehrstreife Folge zu leisten.

Aufgaben, Leitung, Gliederung, Ernennungen, Voraussetzungen für die Ernennung, Anforderung, Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten, Einsatz, Übungen und Kostenverrechnung sind in der Dienstanweisung 5.4.1 ,,Sonderdienste des NÖ Landesfeuerwehrverbandes‘‘ geregelt.

Aufnahmevoraussetzung

  • Module gemäß der Dienstanweisung 1.1.7 ,,Modulvoraussetzungen für Funktionen‘‘
  • Führerschein der Klasse B, für Kradfahrer Klasse A
  • Keine Zugehörigkeit zu einem anderen Sonderdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
  • Keine Führungsposition im KHD des eigenen Bezirkes