VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

(C) BFKDO Mistelbach

Allgemein

Der Vorbeugende Brandschutz muss Basis für die erforderliche Brandsicherheit eines Betriebes sein. Treten in Betrieben große Brandschäden auf, so lässt sich in der Regel immer feststellen, dass es „Löcher“ im praktizierten System des Vorbeugenden Brandschutzes gab.

Ziele des Vorbeugenden Brandschutzes

  • Verhinderung einer Brandentstehung
  • Beschränkung einer Brandausbreitung
  • Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen
  • Schaffung optimaler Verhältnisse für den Feuerwehreinsatz (Personenrettung und Brandbekämpfung)

Nur ein ordnungsgemäß betriebener und wahrgenommener Vorbeugender Brandschutz in den Betrieben wird dazu beitragen, dass Brandfälle verhindert werden bzw. deren Auswirkungen keine Gefahren für Personen und Sachen darstellen. Der Vorbeugende Brandschutz muss die entsprechenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Personenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen schaffen.

Gesetzliche Grundlagen

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Eine Vielzahl von bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften beinhalten Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes. Der Gesetzgeber geht aber vermehrt dazu über, nicht mehr konkret Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes festzulegen, sondern Schutzziele vorzugeben. Hier am Beispiel der NÖ Bauordnung lässt sich klar erkennen, welche neuen Wege nunmehr der Gesetzgeber beschreitet.

Es heißt im § 43, Abs. 1, Zif. 2 „Brandschutz“:

  • das Bauwerk muss derart geplant und ausgeführt sein, dass bei einem Brand die Tragfähigkeit des Bauwerkes während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt.
  • die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes begrenzt wird.
  • die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird
  • die Benützer das Bauwerk unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können.
  • die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.

Die drei tragenden Säulen des VB

  • Baulicher Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Betriebstechnischer Brandschutz

Baulicher Brandschutz
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung zur Rettung od. Selbstrettung von Personen zur Erleichterung der Brandbekämpfung

Betrieblicher Brandschutz
Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe zur Erleichterung der Brandbekämpfung

Betriebstechnischer Brandschutz
Gesamtheit aller betriebstechnischen Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe zur Erleichterung der Brandbekämpfung

Maßnahmen des baulichen Brandschutzes

Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandabschnittsbildungen, Auswahl der Baustoffe und Bauteile, muss eine Brandausbreitung erschwert bzw. begrenzt werden. Weiters muß der bauliche Brandschutz auch das sichere Verlassen über entsprechende Flucht- und Rettungswege sicherstellen. Mit der Einrichtung eines betriebstechnischen Brandschutzes, wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, selbsttätige Löschanlagen, müssen die Maßnahmen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes unterstützt werden bzw. Defizite auf diesem Gebiet kompensiert werden.

Durch

  • brandsicheres Bauen
  • brandsichere Betriebsabläufe und
  • brandsicheres Verhalten

werden diese Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb umgesetzt.

Zusammenfassung

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Der Einsatzerfolg wird nicht ausschließlich durch das Leistungsvermögen der Einsatzkräfte erreicht, sondern entscheidend von Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes beeinflusst.

Gerade die Wertdichte in den Betrieben muss zu verstärkten Bemühungen auf die Gebiete des Vorbeugenden Brandschutzes führen, um Schäden zu vermeiden. Der Vorbeugende Brandschutz darf keine lästige Verpflichtung für die Betriebe werden, sondern eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, die der Erhaltung des Betriebes dient.

Er darf jedoch nicht so umfangreich wie baulich, technisch und organisatorisch möglich, sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und den leistbaren Bedürfnissen des Betriebes angepasst betrieben werden.